Mitglieder der Vereinigung STEO können natürliche Personen, juristische Personen und Organisationen werden, die Anlagen für den Umweltschutz betreiben und/oder realisieren.
Zum Ehrenmitglied der Vereinigung STEO kann eine natürliche oder juristische Person werden, die ihr Interesse an der Mitgliedschaft bekundete und die sich bei der Erfüllung der Berufung und Ziele der Vereinigung beträchtliche Verdienste erwarb.
Hinsichtlich der Aufnahme eines Mitglieds oder eines Ehrenmitglieds der Vereinigung STEO entscheidet der Vorstand der Vereinigung.
Das Mitglied der Vereinigung STEO ist berechtigt, sich an der Tätigkeit der Vereinigung, bei der Umsetzung ihrer Berufung und Ziele zu beteiligen. Ein Vereinigungsmitglied hat ferner das Recht, Vorteile und Dienstleistungen zu nutzen, welche die Vereinigung ihren Mitgliedern gewährt oder vermittelt, ferner steht ihm zu, in die Organe der Vereinigung zu wählen oder gewählt zu werden, sich an zuständige Organe der Vereinigung mit Anträgen, Anmerkungen und Vorschlägen zu wenden.